Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme unsererseits zustande. Die Annahme bedarf grundsätzlich keiner bestimmten Form. Nach Vertragsabschluss erhalten Sie von uns eine schriftliche Reisebestätigung/Rechnung. Weicht die Reisebestätigung von Ihrer Reiseanmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot, an welches wir für die Daueer von 10 Tagen gebunden sind. Der Reisende kann dieses Angebot ablehnen oder innerhalb der 10-tägigen Frist annehmen.

2. Zahlung
Mit Ihrer Anmeldung wird eine Anzahlung gemäß der jeweiligen Reiseausschreibung und Bestätigung, in der Regel 20% des Reisepreises fällig (Ausnahme: Reiturlaub USA/Kanada & Gruppenreisen zu Pferdeevents 25%), zahlbar per Banküberweisung. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Gewünschte Reiseversicherungen sind sofort zur Zahlung fällig. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reisebeginn ohne nochmalige Zahlungsaufforderung fällig. Bei kurzfristigen Anmeldungen weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis nach Zugang der Reisebestätigung/Rechnung zahlbar. Die vollständige Zahlung des Reisepreises ist Voraussetzung für die Aushändigung der Reiseunterlagen.

3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Reiseausschreibung. Grundlage der Reiseangebote sind die Reisebeschreibung und die ergänzenden Informationen auf unserer Website, die vom Kunden eingesehen werden können. Die dort gemachten Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Leistungen zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Nebenabreden, Änderungen und besondere Zusicherungen werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung Vertragsbestandteil.

4. Leistungs- und Preisänderungen
Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht von uns wider Treu und Glauben sowie schuldhaft herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängel behaftet sind. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung. Wir werden Sie von einer Leistungsänderung oder Leistungsabweichung unverzüglich in Kenntnis setzen. Sofern es sich um eine erhebliche Leistungsänderung handelt, werden wir Ihnen die Möglichkeit eines kostenlosen Rücktrittes anbieten. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen Preise im Fall einer Erhöhung von Kosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen in dem Umfang zu ändern wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie bis spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt darüber in Kenntnis zu setzen. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung der Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenem Interesse und zur Vermeidung von Mißverständnissen empfehlen wir Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung in unserem Büro. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so können wir einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Das gleiche gilt, wenn Sie von Ihrer Reiseanmeldung innerhalb von 4 Wochen zurücktreten, unabhängig von der Frage, ob die Reise unsererseits schon bestätigt wurde. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Reisepreis.

Die Rücktrittspauschalen, die im Falle Ihres Rücktritts anfallen, belaufen sich wie folgt:
a.) Bei Gruppenreisen zu Pferdeevents/Sonderreisen:
- bis 70 Tage vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises (=Anzahlung)
- ab 69-40 Tage vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises
- ab 39-30 Tage vor Reiseantritt 55 % des Reisepreises
- ab 29-20 Tage vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises
- ab 19-10 Tage vor Reiseantritt 85 % des Reisepreises
- ab 9 Tage vor Reiseantritt 95% des Reisepreises
- bei Nichterscheinen oder Stornierung am Abreisetag 100% des Reisepreises

Vorbestellte Eintrittskarten für Veranstaltungen, Konzerte o.ä. sind nicht erstattbar. Werden auf Wunsch des Kunden nach Buchung der Reise Änderungen z.B. hinsichtlich des Reisetermins oder des Reiseziels vorgenommen, erheben wir bis 70 Tage vor Beginn der Reise Umbuchungsgebühren in Höhe von € 50,- pro Person. Spätere Änderungen können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Rücktrittsbedingungen (s.o.) und Neuanmeldung durchgeführt werden. Stellt der Reiseteilnehmer eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, eine Gebühr in Höhe von € 100,- pro Person zu verlangen. Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Bei Stornierungen und Änderungen sind bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis berechnen müssen.

b.) Bei Reiturlaub in Europa, Nahost, Afrika:
- bis 70 Tage vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises (=Anzahlung)
- ab 69-40 Tage vor Reiseantritt 35 % des Reisepreises
- ab 39-30 Tage vor Reiseantritt 45 % des Reisepreises
- ab 29-20 Tage vor Reiseantritt 55 % des Reisepreises
- ab 19-10 Tage vor Reiseantritt 75 % des Reisepreises
- ab 9 Tage vor Reiseantritt 95 % des Reisepreises
- bei Nichterscheinen oder Stornierung am Abreisetag 100 % des Reisepreises

c.) Bei Reiturlaub in USA, Kanada:
- bis 70 Tage vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises (=Anzahlung)
- ab 69-45 Tage vor Reiseantritt 55 % des Reisepreises
- ab 44-1 Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises
- bei Nichterscheinen oder Stornierung am Abreisetag 100% des Reisepreises
Für Reisen in die USA und nach Kanada gelten aufgrund der dortigen besonderen Geschäftsbedingungen höhere Stornopauschalen. Bitte schließen Sie unbedingt eine entsprechende Reiserücktrittskosten-Versicherung ab (Angebot von uns gerne auf Anfrage).

6. Reiserücktrittskostenversicherung
Um Rücktrittskosten abzudecken, empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Ebenfalls wird der Abschluss eines Rundum-Sorglos-Schutzpaketes inklusive Reisekrankenversicherung und Notfallservice empfohlen. Insbesondere bei Reiturlaub sollte zur Deckung aller Risiken unbedingt ein Versicherungspaket abgeschlossen werden.

7. Aufhebung des Vertrages
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl können wir bis 2 Wochen vor Reisebeginn zurücktreten. Der Reisepreis wird dann unverzüglich von uns zurückerstattet. Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B politische Unruhen, Epidemien, Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Parteien den Vertrag gemäß § 651 j BGB kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen einen angemessenen Betrag verlangen. Weiterhin sind wir verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung der Reisenden umfasst. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien zur Hälfte zu tragen.

8. Gewährleistung/Schadensersatz
a) Abhilfe: Werden die Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Es kann auch in der Weise Abhilfe geschaffen werden, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. b) Minderung des Reisepreises: Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. c) Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe, so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Eine Fristsetzung entfällt, wenn eine Abhilfe nicht möglich ist oder von uns verweigert wird, oder wenn die Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. d) Mithilfepflicht: Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verlorengeht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. In sonstigen Fällen sind die Reiseleitung oder die Ansprechpartner der jeweiligen Partner und Leistungsträger zu verständigen. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung.

9. Haftung
a) Unsere Haftung für vertragliche Schadensersatzansprüche, die nicht Körperschäden betreffen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder sofern wir nur wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
b) Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen uns ist insoweit beschränkt, wie aufgrund internationaler Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls beschränkt ist.
c.) Wir haften nicht für unvorhersehbare Störungen der Leistungsträger, z.B. Fluggesellschaften, wie geänderte Flugzeiten oder Verspätungen.

10. Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert gewesen ist. Ansprüche des Reisenden wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reiseleistung verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende.

11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen selber verantwortlich.

12. Sonstige Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

13. Abtretungsverbot
Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen gegen uns an Dritte; auch Ehepartner und Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.

14. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für Klagen gegen die Firma BTC Business Tour Concept GmbH ist Hamburg.